Es ist der Albtraum eines jeden Autofahrers. In der Nacht auf einer einsamen Straße hat er einen Unfall. Keiner weiß, wo er unterwegs ist und aufgrund seiner Verletzungen hat er keine Chance, sein Handy, welches irgendwo in den Innenraum gerutscht ist, zu finden. Hätte das Auto ein Telematik-System mit Notruf, wäre das alles kein Problem. So wurden beispielsweise in England zahlreiche Unfälle dokumentiert, bei denen die Telematik-Systeme das Leben der Insassen gerettet haben.
Soweit ein Beispiel der positiven Eigenschaften moderner Datenvernetzung in Automobilen. Doch was ist mit dem Schutz der Daten, deren Nutzung oder dem Besitzrecht daran?
Das Deutsche Institut für Qualitätsförderung e. V. (DIQ) unterstützt grundsätzlich den Einsatz von Telematik-Systemen, um die hohen Potenziale zur Steigerung der Fahrzeug-sicherheit nutzen zu können.
Die parallele, konsumorientierte Nutzung der personengebundenen Mobilitätsdaten wird für den Kunden schon bald signifikante Vorteile bedeuten, erhöht aber auch das Risiko für einen Missbrauch.
Vor diesem Hintergrund fordert das Deutsche Institut für Qualitätsförderung e. V. klare Richtlinien, die den Schutz vor dem Missbrauch der Daten, die im Auto gesammelt werden, gewährleisten.
So müssen die Daten besonders vor dem unautorisierten Zugriff durch Dritte geschützt werden. Das DIQ fordert daher die vollständige Transparenz und Kontrolle darüber, welche Daten wie lange gespeichert werden und welche Personen die Daten nutzen dürfen.
In Bezug auf die aktuelle Diskussion über das Besitzrecht an personengebundenen Daten bezieht das DIQ deutlich Stellung, indem es ausschließlich dem Kunden das Eigentum über seine Daten zuspricht.
Eine weitere Forderung des DIQ ist, dass die Fernübertragung persönlicher Daten auf ein Minimum reduziert werden muss, sowie verlässliche Standards für eine sichere Verschlüsselung definiert werden müssen.
Ein Vorschlag des DIQ ist auch die flächendeckende Ausstattung gebrauchter, bereits in Verkehr befindlicher Fahrzeuge mit Telematik-Systemen. Ein Grund dafür sind unter anderem die Ergebnisse verschiedener Untersuchungen mit jungen Fahrern.
In diesen haben eine konstante Bewertung des Fahrstils und die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Teilnahme am Verkehr mit unmittelbarer Rückmeldung an den Fahrer durch Telematik-Systeme erwiesenermaßen eine positive verkehrserzieherische Wirkung gehabt.
Bei zahlreichen jungen Fahrern wurde eine raschere Erziehung zu einem besonneneren Fahrstil festgestellt, so dass den Systemen ein positiver Beitrag zur Verkehrssicherheit dieser Risikogruppe attestiert werden kann.
Ein hohes Potenzial für Telematik-Systeme sieht das DIQ auch bei der Gruppe der älter werdenden Autofahrer. Der demografische Wandel bedingt ein starkes Wachstum der Risikogruppe der älteren Autofahrer. Für diese sieht das DIQ ein weiteres großes Potenzial in den Telematik-Systemen. Besonders durch die Bewertung des eigenen Fahrstils in Relation zu den umgebenden Verkehrsteilnehmern wird eine Reflexion des persönlichen Fahrstils und des Fahrvermögens ermöglicht.
Das 5. Symposium des Deutschen Instituts für Qualitätsförderung e. V. (DIQ) hat unter dem Motto „Das Auto – Beschützer oder Verräter?“ mit namhaften Referenten in Fürstenfeldbruck zum Thema Datenschutz im Auto informiert und diskutiert.
* Zu unserer großen Bestürzung haben wir erfahren, dass Frau Judith Thieser inzwischen verstorben ist.
Bei Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar. Vielen Dank!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@diq.org oder telefonisch an die Nummer 0681 9987-0.
Deutsches Institut für Qualitätsförderung e. V. (DIQ)
Bismarckstraße 37
66121 Saarbrücken
Telefon: +49 681 9987-0
Telefax: +49 681 9987-123
E-Mail: presse@diq.org
Internet: www.diq.org